Schulordnung
Die Eltern werden gebeten, die Schulordnung mit den Kindern vor der Einschulung zu besprechen.
Präambel
Damit das Zusammenleben in der Schulgemeinde gelingt, sind Regeln notwendig. Sie formulieren Grundsätze des Zusammenlebens und des Verhaltens in unserem Lebensraum. Ihre Beachtung trägt wesentlich dazu bei, dass wir uns in unserer Schule wohlfühlen. Die Regeln dieser Hausordnung sind in der Gesamtkonferenz, im Schulelternbeirat und in der Schulkonferenz erarbeitet und von allen Gremien der Schulgemeinde akzeptiert worden. Sie gelten verbindlich und können nur durch Beschluss aller Teile der Schulgemeinde (Gesamtkonferenz, Schulelternbeirat und Schulkonferenz) verändert werden. Die Hausordnung erhalten alle Schüler, Eltern und Lehrkräfte.
In unserer Schule kann jedes Kind:
- Neues lernen
- Wichtiges und Schönes erleben
- zuschauen, was andere tun
- mit anderen Kindern oder Erwachsenen reden, spielen, arbeiten, gemeinsam etwas planen und durchführen
Dazu sind auf jeden Fall wichtig:
- Kinder, die freundlich sind
- Erwachsene, die Zeit für Kinder haben und ihnen zuhören
- Räume, die gemütlich sind
Deshalb gelten die folgenden Regeln für alle Kinder und Erwachsene an unserer Schule:
- Niemand darf beim Lernen gestört werden.
- Alle nehmen Rücksicht aufeinander, besonders die Größeren auf die Kleineren. Die Kinder im 1. Schuljahr können sich mit Problemen und Sorgen an ihre Patenkinder im 4. Schuljahr wenden.
- Niemand darf einem anderen weh tun, ihn ärgern oder schlagen.
- Wer etwas im Schulbereich kaputt macht oder mit dem Mobiliar und den in der Schule vorhandenen, bzw. ausgeliehenen Materialien unsachgemäß umgeht,muss dafür sorgen, dass sie wieder ersetzt werden; wenn etwas mutwillig zerstört wird, muss der Schaden bezahlt werden.
- Beim Klingelzeichen stellen sich alle Kinder an den Klassenaufstellplätzen auf.
- Die Lehrkraft sorgt dafür, dass Einzelne oder Gruppen die Räume, in denen sie gearbeitet oder gespielt haben, aufgeräumt und sauber verlassen. Die betreffende Lehrkraft sorgt weiterhin dafür, dass die Fenster und Türen geschlossen werden und das Licht ausgeschaltet wird.
- Der wöchentlich wechselnde “Schul-, Hof- und Wiesendienst” sorgt für einen sauberen Schulhof.
- Wir versuchen Müll zu vermeiden.Er wird getrennt gesammelt nach Papier und Restmüll.
- Toiletten und Handwaschbecken werden sauber zurückgelassen. Wir verschwenden nicht unnötig Wasser oder die in den Toiletten bereitgelegten Papierhandtücher.
- Für die Pausen bzw. Bewegungszeiten gelten die Pausenregeln.
- Während der Pausen sowie vor oder nach dem Unterricht halten wir uns nicht im Schulgebäude auf, es sei denn, die Pausenhalle ist audrücklich zum Spielen freigegeben worden.
- Nach den Pausen und während des Unterrichts gehen wir leise und langsam durch das Schulgebäude. Niemand rutscht das Treppengeländer runter.
- Nach Unterrichtsschluss verlassen die Kinder den Schulbereich auf dem direkten Weg, denn ein Verweilen auf dem Schulhof oder im Schulgebäude ohne Beaufsichtigung ist nicht erlaubt.
Es gelten folgende pädagogische Maßnahmen bei Verstößen gegen die Schulordnung:
Die im Folgenden vorgeschlagenen pädagogischen Maßnahmen verstehen sich als Ergänzung der im “Erlass über Pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen” (HSchHG § 82) angeführten Vorschläge in Bezug
auf Übertretungen dieser Schulordnung. Sie folgen den Grundsätzen dieses Erlasses, der festlegt, dass pädagogische Maßnahmen “der Entwicklung des Lern- und Leistungswillens der Schülerin oder des Schülers und der Bereitschaft zu verantwortlichem Handeln nach Grundsätzen der Toleranz, der Gerechtigkeit und der Solidarität” dienen soll.
- Bei einmaligem Verstoß gegen die Schulordnung führt die Lehrkraft ein Gespräch mit dem Schüler bzw. der Schülerin und verweist auf den Verstoß gegen die Schulordnung.
- Bei wiederholtem Verstoß gegen die Schulordnung wird der Schüler bzw. die Schülerin notiert und verwarnt.
- Bekommt ein Kind drei Verwarnungen innerhalb eines Monats, so werden die Eltern benachrichtigt und zu einem Gespräch mit dem Schulleiter gebeten.
- Ändert sich das Verhalten des betreffenden Kindes nicht, werden in Absprache mit dem Schulleiter entsprechende Maßnahmen ergriffen. Es erfolgt eine Benachrichtigung an die betreffenden Erziehungsberechtigten.
- Bei schwerwiegenden und wiederholten Verstößen ist die Klassenkonferenz einzuschalten.
Im Gegensatz zu pädagogischen Maßnahmen sind Ordnungsmaßnahmen i. allg. nur bei erheblicher Störung des Schul- und Unterrichtsbetriebes, bei Gefährdung der Sicherheit beteiligter Personen oder Verursachung erheblicher Sachschäden anzuwenden. Die Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen trifft der Schulleiter.
Zusatzinformationen für die Eltern
- Verkehrssituation im Schulbereich
Wir bitten alle Eltern im Bereich der Schule sehr vorsichtig zu fahren und nicht in der Busbucht an der Niederjosbacher Stra�?e zu halten oder zu parken. Gleiches gilt für die Zufahrt zum Elternparkplatz, für die Busbucht vor der Turnhalle und im Buswendebereich direkt vor der Turnhalle. Der Linienbus wird Verzögerungen im Busplan nicht in Kauf nehmen, sondern dann eventuell die Bushaltestellen an der Comenius-Schule auslassen! Darüber hinaus gefährden alle sich verkehrswidrig Verhaltenden nicht nur die eigenen Kinder sondern auch die übrigen Schüler.
- Schnee- und EisglätteBei extremer Eis- und Schneeglätte kann es zu Busverspätungen oder sogar zu Unterrichtsausfällen kommen. Sollte der Bus aus Niederjosbach auch nach 20-minütiger Wartezeit nicht kommen, so fällt für diese Kinder der Unterricht aus.
- Elternbesuche/Öffnung der SchultürenAus Sicherheitsgründen machen wir noch einmal auf folgende Punkte aufmerksam:
Begleiten Sie Ihr Kind morgens nur bis zu den Schuleingangstüren und verabschieden Sie sich dort von Ihrem Kind.
Mittags holen Sie Ihr Kind bitte vor den Schuleingangstüren ab.
Falls Sie während des Schulvormittags oder den Pausen aus wichtigen Gründen Ihrem Kind etwas mitteilen müssen, so melden Sie sich bitte im Sekretariat an.
Die Elternmitarbeit soll jedoch durch diese Sicherheitsmaßnahmen nicht beeinträchtigt werden. Eltern, die uns vielfältig unterstützen, sind dem Kollegium und der Schulleitung namentlich und persönlich bekannt. Wir wissen, dass viele Fördermaßnahmen und Projekte ohne die Mithilfe der Eltern nicht stattfinden könnten und schätzen ihr Engagement für die Schülerinnen und Schüler der Schule sehr hoch ein.
Außerdem sind alle Schulgebäude (außer den Betreuungsräumen) aus Sicherheitsgründen ab 13.30 Uhr nicht mehr für Eltern oder Schüler zugänglich, um noch “vergessene Schulsachen” zu holen. - Busbenutzung zur Schule nach BremthalDie Kinder aus
Bremthal bzw. Niederjosbach erhalten keine kostenlose Fahrkarte. Sie müssen einen gültigen Kinderfahrschein vorher gelöst haben, wie alle anderen Fahgäste, die mit der Linie 20 fahren möchten.